Miete, Kündigung, Übersiedlung - Budapest - In ungarischer Sprache
Резюме
Über die Zahlung der Hausmieten, die gewöhnliche Kündigung und die Übersiedlung im Mai - Militärdienstleister nur in dem Fall von der Mietzahlung befreit, wenn sie keinen Bezug oder zumindest Wohnungsgeldzuschuß erhalten - Mietverträge der Militärdienstleister unter 1500 Kronen können nicht gekündigt werden - Räumungsfristen der Wohnungen je nach Zimmeranzahl - Termin für den Einzug der neuen Mieter - Budapest, April 1915 - Rat der Residenzhauptstadt - B.39.203/1915-XV.
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Дата
1915
Источник
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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