Preistreiberei - Kundmachung - Czernowitz
Summary
Auf Anordnung vom Verwalter des Gouvernements Czernowitz - Verbot auf künstliche Erhöhung von Preisen für Ware des täglichen Bedarfs - Den Hilfsarbeitern ist verboten, höhere Lohne als festgesetzt zu verlangen - Verbot, verdorbene und verfaulte Lebensmittel und Obst zu verkaufen - Polizeiarbeit darf nicht verhindert werden - Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen oder Arrest - Czernowitz, 14. August 1916 - Verwalter des Gouvernements Czernowitz, Gouverneurassistent Graf Lamsdorf-Galagan
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Date
1916
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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