Gendarmerieorgane - Kundmachung - Laibach - Mehrsprachiges Plakat
Summary
Die zur Deckung von Abgängen bei der Gendarmerie betimmten Heeres-Unteroffiziere und landsturmpflichtigen Mannschaftspersonen haben während dieser Zuteilung, damit sie den Behörden und der Bevölkerung gegenüber aIs Gendarmerie-organe gekennzeichnet erscheinen, im Dienste den Gendarmeriehelm (Kork- oder Lederhelm) zu tragen. Diesen Gendarmerie - Mannschaften kommen während ihrer Zuteilung die gesetzlichen Rechte einer Zivil- und Militärwache zu. - Stadtmagistrat Laibach, am 18. August 1914 - Zl. 37/Mob.
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Date
1914
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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