Vorratsaufnahme - Kundmachung - Laibach - Mehrsprachiges Plakat
Summary
Aufnahme der Vorräte an Getreide, Mahlprodukten und Hülsenfrüchten (Bohnen, Erbsen, Linsen) bis 15. Oktober 1915 - Landwirtschaftliche, gewerbliche und Handelsbetriebe, Gemeinden, öffentliche Körperschaften oder sonstige Approvisionierungsstellen - Anmeldepflichtige Vorräte, die nicht angemeldet werden, werden von der Behörde zu Gunsten des Staates für verfallen erklärt werden. - Verheimlichung oder unrichtige Angaben werden bestraft - K.k. Landesregierung für Krain - Laibach, am 21. September 1915 – Der k.k. Landespräsident Freiherr von Schwarz - Zl. 25.213
Tags
Date
1915
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
Copyright info
Public Domain Mark 1.0