Von der Übersiedlung im August - Budapest - In ungarischer Sprache
Summary
Der Rat der Residenzhauptstadt bittet die Hausbesitzer, um Störungen und Stockungen rund um die Übersiedlung zu vermeiden, den Einzug in die leeren Wohnungen schon ab 17. Juli zu erlauben - Hauszinssteuer erst ab 1. August - Übergabefristen der Wohnungen je nach Zimmeranzahl - Die Übersiedlungskosten darf man nicht unverhältnismäßig hoch festlegen - Wer dieses Verbot verletzt, macht sich strafbar - Budapest, Juli 1915 - Rat der Residenzhauptstadt - B.66.117/1915-XV.
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Date
1915
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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