Standrechtsbestimmungen - Kundmachung - Belgrad - Mehrsprachiges Plakat
Summary
Alle von der k.u.k. Armee besetzten Gebiete sind der österreichisch-ungarischen Militärgerichtsbarkeit unterstellt - Standrecht bei folgenden Verbrechen: Unbefugter Werbung, Hilfeleistung von Ausreissern, Ausspähung, Hochverrats, Majestätsbeleidigung, Störung der öffentlichen Ruhe, Aufruhr, Gewaltätigkeit, Mord, Diebstahl - Wer sich schuldig macht, wird mit dem Tode bestraft - Der zuständige Kommandant - ohne Datum
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Date
1914
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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