Konskription, Musterung, Einberufung - Bekanntmachung - Budapest - In ungarischer Sprache
Summary
Jahrgänge 1877 bis 1873, welche waffenunfähig erklärt oder entlassen wurden, die ungarische, österreichische Staatsbürgerschaft oder die bosnisch-herzegowinische Ansässigkeit nach ihrem 33. Lebensjahr erwarben und deshalb nicht stellungspflichtig waren, sowie Jahrgänge 1878 bis 1896, welche zur Konskription und zur Musterung aus irgendeinem Grund bisher nicht erschienen sind, haben sich zwischen 6. April und 4. Mai zu melden - Bis zu zwei Jahre Haft bei Ungehorsam - Budapest, 4. März 1915 - Rat der Residenzhauptstadt - A.233.000/1915-IV.
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Date
1915
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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