Anmeldung des Vermögens - Kundmachung - Prag

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Anordnung, "dass das in Österreich befindliche Vermögen von Angehörigen des feindlichen Auslandes, sowie das im feindlichen Auslande befindliche Vermögen österreichischer Staatsangehöriger" zu melden ist - Anmeldung mittels Anmeldebogen von der Handels- und Gewerbekammer - Anmeldepflichtige - Feindliches Ausland: "Belgien, Großbritannien samt Irland, Frankreich, Italien, Portugal, Rumänien, Rußland und Serbien einschließlich deren Kolonien und Besitzungen, jedoch mit Ausnahme des Königreiches Polen" - Unterlassung wird bestraft - Vom k.k. Statthaltereipräsidium - Prag, am 4. April 1918 - Für den k.k. Statthalter. Der k.k. Statthaltereivizepräsident [Heinrich] Herget - Z. 3020-präs. ai. 1918

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1918
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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