Ablieferung von Metallgeräten - Kundmachung - Waidhofen an der Thaya

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Betrifft Erzeuger, Händler und Inhaber von Gaststätten und Schankgewerben, Bäckereien, Zuckerbäckereien und Vereine – Bis 24. Februar Ablieferung an die Metallzentrale A.-G. in Wien oder Verkauf an bevollmächtige Einkaufsstellen möglich – Angeführte Metallgegenstände wie Kochgeschirr, Obsteinsiedekessel oder Badewannen aus Kupfer sind für die Kommission bereitzuhalten - Die Hälfte oder ein Drittel des Gewichts des Gesamtbestands muss abgegeben werden – Ein Beispiel zur Berechnung – Vergütungsbeitrag durch das Postsparkassenamt ausbezahlt – Nichtbefolgung strafbar – Waidhofen an der Thaya, am 20. Februar 1916 – Der k. k. Bezirkshauptmann: Bosizio

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1916
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