Vorratsaufnahme - Kundmachung - Lilienfeld

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Zusammenfassung

Ab 28. Februar 1915 Aufnahme der Vorräte von Getreide und Mehl mittels Anmeldeblatt - Kontrolle durch Vertrauensmänner - Weigerung, Verheimlichung oder unrichtige Angaben werden bestraft - Nicht angemeldete Vorräte können beschlagnahmt werden - Von der k.k. Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld - 26. Februar 1915

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Datum

1915
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Quelle

Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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