Über das Sammeln - Bekanntmachung - Budapest - In ungarischer Sprache

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Zusammenfassung

Während des Krieges nur für kriegsbedingtes karitatives Sammeln Genehmigungen erteilt, Sammeln für andere Zwecke verboten - An öffentlichen Orten und in öffentlichen Räumen mit Büchsen zu sammeln im Allgemeinen nicht erlaubt - Vereine und Körperschaften verpflichtet, Ausweise für ihre Sammler auszustellen und von der Staatspolizei genehmigen zu lassen - Budapest, 20. August 1914 - Bárczy, Bürgermeister

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Datum

1914
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Quelle

Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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