Traubenkern-Beschlagnahme - An die Herren Weinbautreibenden! - Wien
Zusammenfassung
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 14. Oktober 1915, betreffend die Beschlagnahme der Traubenkerne - Traubenkerne sind aus den Trestern abzusondern, zu trocknen und aufzubewahren und gegen Bezahlung an die österreichische Öl- und Fettzentralle abzuliefern - Text der Verordnung - Österreichsiche Öl- und Fettzentrale A.-G., Wien I. Stubenring 8-10
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Datum
1915
Quelle
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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