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Regelung der Abgabe von Weizenbackmehl - Verordnung - Wien

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Zusammenfassung

Bäcker und andere Händler von Mahlprodukten dürfen Weizenbackmehl nur bei gleichzeitiger Abgabe von Weizenkochmehl abgeben - Verordnung ist sichtbar anzuschlagen - Übertretungen werden bestraft - 13. September 1915 - Der k.k. Statthalter im Erzherzogtume Österreich unter der Enns Bienerth - Z. 19/117 B.

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Erster Weltkrieg Österreich Regelung Abgabe Weizenbackmehl regelung der abgabe von weizenbackmehl Verordnung wien kriegsvorschriften Weltkrieg Verordnung Kriegsbefehle Poster Kriegsordnung 1915 Wien poster hohe Auflösung Österreichische Nationalbibliothek
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Datum

1915
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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Erster Weltkrieg Österreich Regelung Abgabe Weizenbackmehl regelung der abgabe von weizenbackmehl Verordnung wien kriegsvorschriften Weltkrieg Verordnung Kriegsbefehle Poster Kriegsordnung 1915 Wien poster hohe Auflösung Österreichische Nationalbibliothek